Das in der Weihnachtszeit massiv ansteigende Geschäft beim Internet-Händler rechtfertigt keine Sonntagsarbeit. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Mittwoch (11.12.2019) in einem Grundsatzbeschluss entschieden und damit ein Urteil aus der ersten Instanz bestätigt.