- Der Fahrradtaschenhersteller Ortlieb und Amazon streiten sich vor dem Bundesgerichtshof um Markenrechte. Nun steht das Urteil fest.
Der Markenrechtsstreit zwischen Ortlieb und Amazon hat ein vorläufiges Ende erreicht. Der Online-Versandhändler darf Kunden in der Suchmaschine Google nicht mit bekannten Markennamen auf Konkurrenzangebote locken. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab dem mittelfränkischen Outdoor-Ausrüster Ortlieb am Donnerstag in einem Grundsatzurteil recht und verurteilte Amazon endgültig auf Unterlassung.