- Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der REMONDIS SE & Co. KG, sämtliche Anteile am dualen System DSD – Duales System Holding GmbH & Co. KG zu erwerben, untersagt.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Das Zusammenschlussvorhaben hätte zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs bei den dualen Systemen geführt. Zu befürchten wären höhere Kosten für DSD-Wettbewerber, erhebliche Marktanteilsgewinne von DSD und letztlich höhere Preise bei der Entsorgung von Verpackungen. Darüber hinaus kommen die beiden Unternehmen im Bereich Altglasvermarktung auf bedenkliche gemeinsame Marktanteile von 40 bis 60 Prozent. Die von den Unternehmen angebotenen Zusagen waren nicht geeignet, die wettbewerblichen Bedenken auszuräumen.“
Remondis ist das mit Abstand größte deutsche Entsorgungsunternehmen. Es ist auf fast allen Märkten der Entsorgungswirtschaft tätig. Hierzu zählen insbesondere die Sammlung, Sortierung und Aufbereitung von Verkaufsverpackungen sowie die anschließende Vermarktung bzw. Verwertung.
DSD ist das größte duale System in Deutschland. Duale Systeme organisieren das Verpackungsrecycling für die Hersteller, Importeure und Händler, die für das Recycling der Verpackungen als sog. Inverkehrbringer eigentlich verantwortlich sind. Dafür erhalten die Dualen Systeme von den Inverkehrbringern ein Entgelt (sog. Lizenzentgelte). Duale Systeme wie DSD beauftragen dann wiederum die eigentlichen Entsorgungsunternehmen wie z.B. Remondis mit der Sammlung, Sortierung und Aufbereitung des anfallenden Verpackungsmülls.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft vor allem die Entsorgung von Verkaufsverpackungen privater Haushalte sowie die Vermarktung aufbereiteter Glasscherben aus Hohlglasbehältern (wie z.B. Getränkeflaschen oder Konservengläser) an Glashütten.
Weiterhin könnte DSD sein erhebliches Nachfragevolumen künftig zur Verdrängung von Remondis-Wettbewerbern einsetzen. DSD hat aufgrund seines hohen Marktanteils bei den Herstellern, Importeuren und Händlern einen hohen Zugriff auf die Verpackungsmengen, die zur Sortierung, Aufbereitung und Verwertung anstehen. Diese Abfallmengen könnte das fusionierte Unternehmen Remondis/DSD zur weiteren Verarbeitung in Remondis-Anlagen umleiten und verbleibende Unteraufträge an Wettbewerber strategisch einsetzen.
Die Untersagung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen