• Die Corona-Pandemie führte zu einem Beben in allen gesellschaftlichen Bereichen mit der Folge, dass die Digitalisierung in vielen Lebensbereichen kräftig Fahrt aufnahm und das Homeoffice vermehrt genutzt wird.

Auch der Deutsche Verband der Spielwarenindustrie (DVSI) entschloss sich früh angesichts der sich zuspitzenden Corona-Krise und der ungewissen zukünftigen Entwicklung, alle Präsenzveranstaltungen wie das Zusammenspiel mit dem BVS/die Mitgliederversammlung 2020 in Köln abzusagen und überall dort, wo es möglich war und ist, digitale Optionen zu nutzen.

COVID-19 krempelte aber nicht nur das Leben von einem auf den anderen Tag um. Es bedeutete für Unternehmen, Genossenschaften und Verbände auch rechtliches Neuland, um die gesetzlichen Formalien einzuhalten und Beschlüsse zu fassen. Einen Ausweg bot das von der Bundesregierung verabschiedete Maßnahmenpaket zur Abmilderung der Pandemie-Folgen. Der DVSI Vorstand beschloss auf Basis des „Corona-Gesetzes“ Art. 2, §5 Abs. 2, eine schriftliche Stimmabgabe durch das einzelne Mitglied ohne Präsenz-Teilnahme zu ermöglichen.

Den Auftakt für die dreistufige virtuelle DVSI Mitgliederversammlung 2020 machte am 7. Oktober die virtuelle Informationsveranstaltung, die von DVSI Geschäftsführer Ulrich Brobeil sowie Rainer Noch (Noch GmbH & Co. KG), Mitglied des Engeren DVSI Vorstandes, geleitet wurde.

Nach Vorlage des Geschäfts- und Finanzberichts durch die Geschäftsführung, sowie der Präsentation des Kassenberichts durch Kassenprüferin Beate Becker (Heless GmbH), die der Geschäftsführung Entlastung erteilte, stellte Ulrich Brobeil die Beschlussvorlagen für zwei Satzungsänderungen vor. Auch nach der Pandemie soll es dem DVSI möglich sein, Mitgliederversammlungen gegebenenfalls virtuell abhalten zu können. Zum anderen soll die Arbeit im DVSI mit nur noch einem Vorstandsgremium statt eines Engeren und Erweiterten Vorstandes gestrafft werden.

Schritt zwei des Verfahrens folgt jetzt. In den kommenden Tagen erhalten alle Mitglieder postalisch den DVSI Mitgliederbericht 2020 sowie die Unterlagen zur schriftlichen Abstimmung (Feststellung Jahresabschluss 2019, Entlastung DVSI Vorstand und DVSI Geschäftsführung, Satzungsänderungen). Die Rücksendung muss bis zum 23. Oktober 2020 erfolgen. Die Unterlagen werden von der einberufenen Zählkommission gezählt, die Ergebnisse in der virtuellen DVSI Mitgliederversammlung am 28. Oktober 2020 (Schritt 3 des Verfahrens) bekanntgeben.

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