Jetzt ist das Gesetz mit den Regelungen zur Ermäßigung der Mehrwertsteuer auf elektronische Verlagserzeugnisse im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr.48, 17.12.) veröffentlicht. Sie sind Teil des Jahressteuergesetzes 2019. Die Veröffentlichung bedeutet, dass die neuen Regeln am Mittwoch (18.12.) in Kraft treten: Damit gilt auch für E-Books, E-Paper, Datenbanken und andere elektronische Verlagserzeugnisse die 7%-Mehrwertsteuer.