Ganze 154 Fachgesetze werden nun geändert: Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag grünes Licht für zahlreiche Anpassungen bestehender Gesetze an die DSGVO gegeben. Darunter befindet sich auch eine Änderung im Hinblick auf die Pflicht, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu beschäftigen. Kleine und mittlere Unternehmen sowie ehrenamtliche Vereine sollen hierdurch entlastet werden.