Jeden Freitag nach dem US-amerikanischen Feiertag Thanksgiving gibt es bei vielen Händlern besonders hohe Rabatte. Wenngleich sich dabei manche Händler über den Umsatz freuen, fällt der Black Friday anderen auf die Füße: Nicht selten kam es bisher zu Abmahnungen, weil der Begriff „Black Friday“ eine eingetragene Marke ist und ohne Lizenz genutzt wurde.
Gegen die Eintragung der Marke regt sich allerdings schon länger Widerstand. Am Donnerstag, den 26. September 2019, entscheidet nun das Bundespatentgericht darüber (AZ.: 30 W (pat) 26/18).